AHB und Reha auch in 2022 unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich
Trotz der weiterhin bestehenden Corona Pandemie können Sie bei uns mit gutem Gefühl eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Rehamaßnahme antreten. Bitte halten Sie sich an unsere Hygieneregeln, da wir weiterhin in der Verantwortung stehen, einander vor einer möglichen Infektion zu schützen. Es gilt eine 3 G-Regelung und wir empfehlen Ihnen das Tragen einer FFP2-Maske. Sollte dies für Sie nicht möglich sein, tragen Sie bitte einen medizinischen Mundschutz (OP-Maske). Das Tragen von Alltagsmasken ist bei uns nicht erlaubt. Damit Sie sich bei uns gut und sicher aufgehoben fühlen, haben wir ein ausgezeichnetes Hygienekonzept über die Jahre der Pandemie entwickelt. Um auch während Ihres Aufenthaltes bei uns Ihre Sicherheit gewährleisten zu können, erfolgen bei uns regelmäßige Testungen, worüber Sie bei Ihrer Eingangsuntersuchung ausführlich informiert werden. Ihre Therapien finden in gewohnter Qualität statt. Die Gruppengröße aller Therapien ist gemäß den geltenden Abstandsregeln und den Raumkapazitäten angepasst. Geräte und Gegenstände werden nach jeder Nutzung desinfiziert und vor und zwischen den Therapien wird regelmäßig gelüftet.
Wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!
AHB-/ und Rehabilitationsmaßnahme laufen weiter.
Aufgrund des seit mehreren Monaten sehr gut funktionierenden Hygienekonzeptes in unserer Einrichtung gibt es hier keinen Anlass eine AHB oder Rehamaßnahme nicht durchzuführen oder anzutreten. Auch von den Kostenträgern wird die Fortführung der Maßnahme gefordert.
Schwerpunktfit/Sportkurse sind wieder gestartet.
Seit dem 01.06.2021 finden die Kurse wieder zu den alten Zeiten statt.
Hier gilt es immer wieder die weitere Entwicklung und die politischen Empfehlungen zu beobachten.
Für alle unsere Teilnehmer haben wir Bewegungsübungen zum Download für das häusliche Üben zur Verfügung gestellt.
AHB-/ und Rehabilitationsmaßnahme laufen im November und Dezember weiter.
Aufgrund des seit mehreren Monaten sehr gut funktionierenden Hygienekonzeptes in unserer Einrichtung gibt es hier keinen Anlass eine AHB oder Rehamaßnahme nicht durchzuführen oder anzutreten.