IRENA

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

Im Anschluss an die Rehabilitation können Sie an unserem Nachsorgeprogramm zur Stabilisierung  und Verbesserung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit teilnehmen. Bei Kostenübernahme der Rehabilitation durch die deutsche Rentenversicherung besteht die Möglichkeit der Teilnahme an dem IRENA-Programm (intensivierte rehabilitative Nachsorge) direkt im Anschluss an die Rehabilitation. Entscheidend ist, dass Sie spätestens drei Monate nach Rehabilitationsende beginnen und der Antrag spätestens 4 Wochen nach Rehabilitationsentlassung gestellt wurde.

Programminhalte

Sport-und Bewegungstherapie unter sportwissenschaftlicher Anleitung

Bei Bedarf individuelle Gespräche/Beratungen (Psychologie, Ernährung und Sozialberatung).

Wer kann teilnehmen?

IRENA wird im Anschluss an Ihre ambulante oder stationäre Rehabilitation durchgeführt. Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung (Bund, Rheinland, Knappschaft etc.) übernommen.

Bei anderen Kostenträgern Ihrer Rehabilitation (GKV, Beihilfe, Privat) ist eine Teilnahme als Selbstzahler möglich.

Dauer und Ablauf des Programms

Den optimalen Therapieerfolg erzielen Sie nur bei einer regelmäßigen Teilnahme. Sollte eine 6-malige Teilnahme unmittelbar hintereinander nicht stattfinden, gilt das Programm als abgebrochen.

Ihr Weg zu uns – Antragsstellung für das IRENA-Programm

Die Antragsstellung erfolgt bereits während Ihrer Rehabilitation in der Rehaeinrichtung. Der Antrag muss spätestens 4 Wochen nach Rehaentlassung beim Kostenträger eingegangen sein. Das Programm müssen Sie spätestens 3 Monate nach Rehaentlassung gestartet haben.

Reha-und IRENA-Einrichtung müssen nicht identisch sein. Das IRENA-Programm ist Bestandteil Ihrer von der Deutschen Rentenversicherung genehmigten Rehamaßnahme. Eine erneute Genehmigung ist nicht erforderlich. Kontaktieren Sie uns noch heute und bauen Sie auf Ihren Erfolgen auf.

Kostenübernahme

Für das IRENA-Programm erfolgt die volle Kostenübernahme für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung und Knappschaft. Es muss keine Zuzahlung Ihrerseits noch erfolgen. Selbstzahlung ist möglich.

Der Fahrtkostenzuschuss für den/die Teilnehmer/innen beträgt 5,- € pro Anreise.

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Wir sind bemüht, Ihnen zeitnah einen Termin zu geben und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.